FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen
Seit 01.10.2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken für Patienten und Besucher von medizinischen Einrichtungen.
Trotz der Aufhebung der Niedersächsischen Corona-Verordnung zum 01.03.2023 bleibt die Pflicht des Tragens einer FFP2-Maske für Patienten und Besucher des MEVO unverändert bis zum 07.04.2023 bestehen.
Bitte denken Sie bei Ihrem nächsten Termin unbedingt an eine FFP2-Maske!