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6. März 2023

FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen

Seit 01.10.2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken für Patienten und Besucher von medizinischen Einrichtungen.

Trotz der Aufhebung der Niedersächsischen Corona-Verordnung zum 01.03.2023 bleibt die Pflicht des Tragens einer FFP2-Maske für Patienten und Besucher des MEVO unverändert bis zum 07.04.2023 bestehen.

Bitte denken Sie bei Ihrem nächsten Termin unbedingt an eine FFP2-Maske!

Kontakt / Termine

Behandlung im MEVO

Für die Behandlung im MEVO benötigen Sie keine Überweisung. Kommen Sie einfach mit Ihrer Krankenversicherungskarte zu uns. Da wir keine freien Sprechzeiten anbieten, bitten wir Sie sich vorab einen Termin geben zu lassen.

Termine können persönlich, telefonisch und auch per E-Mail abgestimmt werden. Wir versuchen selbstverständlich, wenn es irgendwie geht, Terminzusagen einzuhalten. Operationen, die länger dauern als geplant oder Notfälle können jedoch in Ausnahmefällen zu Verzögerungen führen. Wir versuchen in solchen Fällen in Absprache mit Ihnen, Wartezeiten kurzweilig zu überbrücken. Denn das Wohl unser Patienten steht bei uns an erster Stelle.

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